Armbrustschützenzelt Peter Inselkammer KG – Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) *

Stand: März 2024

  1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB

Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrgutscheinen zwischen der Armbrustschützenzelt Peter Inselkammer KG (nachfolgend: „Festzelt“) und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer Festzeltkonzession für das Münchner Oktoberfest.

  1. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht

2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchner Oktoberfestes sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise (8/10 Personen) erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während dieses Aufenthalts im Festzelt eingelöst werden. Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.

2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über die Webseite https://www.armbrustschuetzenzelt.de/reservierung/reservierungsanfrage/, per Fax unter der Nummer +49 (0) 89 / 23 703 – 705 oder per Post an Armbrustschützenzelt Peter Inselkammer KG, Sparkassenstraße 12, 80331 München erfolgen. Falls 4 Wochen nach einer Anfrage keine Antwort durch das Festzelt erfolgt, ist eine Reservierung nicht möglich.

2.3 Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Anmeldung auf der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht verfügbarer Tische stellt, sofern nicht explizit anders gekennzeichnet, noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde (ggf.) eine Bestätigung / Rechnung per E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt. Sollten einzelne Tische für ausgewählte Zeiträume ausnahmsweise als direktes Vertragsangebot des Festzeltes ausgestaltet und gekennzeichnet sein, nimmt der Kunde ein solches Angebot durch die Bestellung und sofortige Bezahlung eines solchen Tisches an.

2.4 Bestellung per Fax oder per Post: Im Falle einer Reservierungsanfrage per Fax oder per Post kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde sendet ein Fax oder ein Schreiben, das jeweils den gewünschten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Personen enthalten muss, an die unter Punkt 2.2 genannte Faxnummer bzw. Postadresse. Das Festzelt sendet dem Kunden sodann gegebenenfalls ein entsprechendes Angebot auf Vertragsschluss zu. Zur Annahme dieses Angebots muss der Kunde das entsprechende Formular ausgefüllt an das Festzelt zurücksenden. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per Post oder per E-Mail.

2.5 Angebot durch einen Reservierungsvorschlag durch das Festzelt: Wird dem Kunden von dem Festzelt ein Angebot auf Vertragsschluss durch einen Reservierungsvorschlag unterbreitet, muss der Kunde zur Annahme dieses Angebots das entsprechende Formular ausgefüllt an das Festzelt zurücksenden. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per Post oder per E-Mail.

2.6 Besuchsrecht: Das Festzelt als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zu den reservierbaren Bereichen im Festzelt nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Festzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Das Festzelt gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweiligen reservierten Bereiche zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf der Reservierungsbestätigung oder den Einlasskarten gedruckten Individualisierungsmerkmalen (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität ist das Festzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, sich vom jeweiligen Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen zu lassen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten, die auf von dem Festzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Festzelt erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder Einlasskarten, indem es Zutritt zu den reservierbaren Bereichen im Festzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Das Festzelt wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrgutscheine verfallen vollständig.

  1. Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen

3.1 Preise: Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine zu einer Tischreservierung sind, sofern nichts anderes angegeben, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Daneben wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtungsrechnung ist vor Verlassen des Festzeltes sofort zur Zahlung fällig. Im Festzelt ist eine Zahlung in bar oder mit Gutscheinen möglich, eine Bezahlung mittels EC-/ Kreditkarte ist nicht möglich. Das Ausstellen einer Bewirtungsrechnung ist ausschließlich am Bewirtungstag auf entsprechende Bitte des Kunden möglich. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei dem Servicemitarbeiter oder der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.2 Stornierung durch das Festzelt: Sollte die Zahlung der Rechnung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Festzelt berechtigt, die Reservierung/-en ersatzlos zu stornieren; die Reservierungsbestätigung/-en verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Festzelt vorbehalten.

Sollte das Oktoberfest nicht stattfinden oder zu den reservierten Terminen ein Festzeltbetrieb nicht möglich sein oder ist es dem Festzelt nicht möglich, die reservierten Plätze zur Verfügung zu stellen – gleichgültig aus welchen Gründen – ist das Festzelt berechtigt, die Reservierung/-en zu stornieren; die Reservierungsbestätigung/-en verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. In diesen Fällen wird der Preis für die anlässlich der Reservierung gekauften Gutscheine bei Rückgabe erstattet. Ansonsten bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Festzelt.

3.3. Stornierung, Änderung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung, Änderung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zur Bezahlung der Gutscheinrechnung möglich. Bei einer Stornierung oder Reduzierung ab der Bezahlung der Gutscheinrechnung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrags erhoben. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Sollten die Verzehrgutscheine und ggf. Einlasskarten bereits vom Kunden abgeholt worden sein, ist eine Rückgabe und Erstattung der Gutscheine nach Stornierung oder Reduzierung ausgeschlossen.

  1. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein

4.1 Einlass: Nach der bestätigten Reservierungszeit besteht bei Schließung des Zeltes wegen Überfüllung kein Recht auf Einlass. Sollte die Reservierung Zeiten betreffen, in denen eine Schließung des Zeltes wegen Überfüllung zu erwarten ist, erhält der Kunde Einlasskarten, die zum einmaligen Einlass zur Einlasszeit ins Zelt genutzt werden können. Der Einlass ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und gegebenenfalls Einlasskarte zur Einlasszeit garantiert. Die reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften (insbes. Rauchverbot im Festzelt) wird der Gast des Zeltes verwiesen. Aus Sicherheitsgründen ist das Festzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.

4.2 Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung und nur für die Dauer der bestätigten Reservierungszeit. Das Festzelt behält sich vor, bei unvorhergesehenem Bedarf den Reservierungsbereich und die Reservierungszeit in geringfügigem Maße zu ändern. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die Weitergabe von Getränken an im Gang stehende Personen ist untersagt. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Im Festzelt gilt ein striktes Rauchverbot. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen das Festzelt umgehend zu verlassen.

4.3 Verzehrgutschein: Die erworbenen Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum im Festzelt eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für das jeweilige Oktoberfest. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise können nicht verbrauchte Gutscheine bis spätestens 31.10. des ausgegebenen Jahres, soweit die Stadt München nichts anderes bestimmt, in einem vom Festzelt bestimmten Betrieb eingelöst werden. Nach dem 31.10. eines jeden Jahres verfallen jegliche Gutscheine und weitere etwaig damit zusammenhängende Ansprüche komplett.

  1. Abholung

5.1 Bezahlte Verzehrgutscheine und ggf. Einlasskarten können ausschließlich an den im Rahmen der Reservierungsbestätigung mitgeteilten Tagen und Zeiten im Reservierungsbüro oder während des Oktoberfestes täglich – Verzehrgutscheine auch noch am Veranstaltungstag – direkt im Wiesnbüro im Festzelt durch den Kunden unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (z.B. Personalausweis, Reisepass) abgeholt werden. Ist die abholende Person nicht der Besteller, ist eine ordnungsgemäße Vollmacht notwendig. Ein Versand der Verzehrgutscheine per Post ist ausgeschlossen. Einlasskarten die nicht bis spätesten 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden, erhält der Kunde per Post.

  1. Rücknahme und Erstattung

Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Festzelt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.

  1. Nutzung und Weitergabe

7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu angemessenen Preisen liegt es im Interesse des Festzeltes, seiner Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise  Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).

7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

  1. a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
  2. b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
  3. c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern (z.B. oktoberfest-tischreservierungen.de oder tischreservierung-oktoberfest.de) anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
  4. d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

7.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

  1. a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
  2. b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und des Festzeltes einverstanden ist und
  3. c) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem Festzelt in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.

7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,

  1. a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
  2. b) sämtliche Reservierungen des Kunden zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;
  3. c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
  4. d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
  5. e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
  6. Vertragsstrafe

Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.

8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.

8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Festzelt im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Festzeltes wegen des Verstoßes anzurechnen.

  1. Auszahlung von Mehrerlösen

9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.

  1. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

Falls sich im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie und der Durchführung des Oktoberfestes behördliche Bestimmungen ergeben, erkennt der Kunde diese ausdrücklich an. Diese Bestimmungen können nach Bekanntgabe auf der Homepage der Stadt München unter https://www.oktoberfest.de eingesehen werden. Der Kunde akzeptiert, dass das Festzelt nach billigem Ermessen auch über die behördlichen Auflagen hinausgehende Hygiene- bzw. Einlass- oder Verhaltensregeln etc. festlegen kann.

  1. Höhere Gewalt

In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.

  1. Streitbeilegung

Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

  1. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1. Der Kunde stimmt der Nennung seines Namens auf ausgehängten Reservierungslisten und Tischschildern ausdrücklich zu. Das Festzelt wird den Kunden gegebenenfalls nach Abschluss einer Reservierung auch künftig per Post oder E-Mail über die Möglichkeit des Erwerbs von Reservierungen informieren, es sei denn der Kunde teilt dem Festzelt mit, dass er dies nicht wünscht.

  1. Vertragstext

Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Im Falle einer Bestellung via E-Mail wird der vollständige Vertragstext per E-Mail zugesendet.

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

  1. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders kenntlich gema

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